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Betriebliches Eingliederungsmanagement

(BEM)

 

Arbeitsunfähigkeiten überwinden und Mitarbeitende stärken

 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt als ein zentrales Instrument, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden nach längerer bzw. häufiger Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erhalten und zu fördern. Unternehmen profitieren in vielerlei Hinsicht von der Implementierung eines effektiven BEM.

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1. Reduzierung von Fehlzeiten und Kosten


Ein strukturiertes BEM hilft, langwierigen Arbeitsunfähigkeiten entgegenzuwirken, Rückfälle zu reduzieren und den vorzeitigen Arbeitsplatzverlust von Fachkräften zu vermeiden. Durch frühzeitige Maßnahmen zur Wiedereingliederung können Unternehmen unter anderem die Dauer krankheitsbedingter Fehlzeiten verringern. Dies führt zur Senkung der Kosten für Lohnfortzahlungen, Produktionsausfälle und Ersatzkräfte.

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2. Erhöhung der Mitarbeitermotivation und -bindung


Mitarbeitende, die sich durch das BEM-Verfahren gesehen, wertgeschätzt und unterstützt fühlen, entwickeln eine stärkere Bindung an das Unternehmen. Die Anerkennung und Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit steigert die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft und erhöht damit auch die langfristige Mitarbeiterbindung.

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3. Verbesserung des Betriebsklimas


Ein professionell etabliertes BEM trägt zu einer positiven Unternehmenskultur bei, in der das Wohlbefinden der Beschäftigten eine hohe Priorität erhält. Ein wertschätzender Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitenden fördert das soziale Miteinander und unterstreicht die soziale Verantwortung des Unternehmens.

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4. Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit


Durch gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Arbeitsplatzanpassung kann das Unternehmen die Arbeitsfähigkeit seiner Mitarbeitenden bestmöglich erhalten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Produktivität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens, wodurch auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird.

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5. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vermeidung rechtlicher Sanktionen


Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Unternehmen verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres durchgehend oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Das BEM unterstützt Unternehmen dabei, rechtliche Vorgaben einzuhalten und potenzielle arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

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6. Förderung von Inklusion und Diversität


Das BEM bietet die Chance, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sinnvoll und nachhaltig in das Arbeitsleben zu integrieren. Unternehmen, die das BEM aktiv umsetzen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Vielfalt in der Belegschaft.

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Fazit


Ein gut strukturiertes und sinnvoll etabliertes BEM erfüllt nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern gilt auch als ein wichtiger strategischer Vorteil für Unternehmen. Es trägt zur Reduzierung von Kosten, Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Belegschaft investieren, profitieren langfristig von motivierten, produktiven und loyalen Mitarbeitenden.

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